Letzter Wille

Letzter Wille

Diese Informationen bieten Ihnen einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für persönliche und rechtssichere Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder Notar.

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Testament

Ein Testament regelt, was mit Ihrem Eigentum nach Ihrem Tod geschehen soll. Es gibt verschiedene rechtlich anerkannte Formen:

Eigenhändiges Testament: Dieses muss vollständig handschriftlich verfasst sein, Ort und Datum enthalten sowie Ihre eigenhändige Unterschrift mit vollständigem Vor- und Nachnamen tragen.

Notarielles Testament: Dieses wird von einem Notar beurkundet und ist rechtssicher.

Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.

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Gesetzliches Erbrecht

Falls kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge:

1. Ordnung: Kinder und deren Nachkommen. Auch der Ehepartner erbt neben den Kindern.

Gemeinsames Eigentum: Der Ehepartner erhält mindestens die Hälfte, die andere Hälfte wird unter den Kindern – auch unehelichen und adoptierten – oder deren Nachkommen aufgeteilt.

2. Ordnung: Eltern sowie Geschwister und deren Kinder – sie erben nur, wenn keine Erben der 1. Ordnung vorhanden sind.

3. Ordnung: Großeltern, Tanten, Onkel und Cousins – sie kommen nur zum Zug, wenn keine Erben der ersten beiden Ordnungen existieren.

 

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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine vertrauenswürdige Person, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen – falls Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten. Für bestimmte Rechtsgeschäfte, etwa beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, ist eine notarielle Beurkundung der Vollmacht erforderlich. Auch bei anderen finanziellen Angelegenheiten ist zumindest eine schriftliche Form notwendig. Im Bereich der Bankgeschäfte verlangen viele Kreditinstitute ebenfalls eine notarielle Vorsorgevollmacht – unabhängig davon, ob dies rechtlich zwingend ist.

Empfehlenswert ist zudem, die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu kombinieren, um auch medizinische Entscheidungen klar zu regeln. Zusätzlich kann die Vollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden. So wird sichergestellt, dass im Ernstfall rasch die von Ihnen bestimmte Person als rechtlicher Vertreter eingesetzt werden kann.

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Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit ergriffen oder unterlassen werden sollen. Sie richtet sich direkt an Ihre behandelnden Ärzte und Pflegekräfte. Die Patientenverfügung kann mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert oder unabhängig erstellt werden.

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Bestattungsvorsorge

Ein Bestattungsvorsorgevertrag regelt Ihre Wünsche für die eigene Beisetzung.  Ihr Vertrag über die Erbringung von Bestattungsdiensten ist für uns bindend und kann von Dritten nicht geändert werden. Sie können jedoch jederzeit Änderungen am Vertragsinhalt vornehmen.

Kaiserburg Bestattungen in Nürnberg: Ihr einfühlsamer Partner für einen würdevollen Abschied mit Liebe und Respekt.

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