FAQ

Häufig gestellte Fragen:

 

1. Was ist Bestattungsvorsorge und was bringt sie mir?

In einem Bestattungsplanungsvertrag mit uns legen Sie die Feinheiten und Details Ihrer eigenen Bestattung fest. Bei der Organisation einer Bestattung entscheiden Sie, ob Sie eine Erd- oder Feuerbestattung wünschen, wo Sie beerdigt werden möchten, wie der Sarg oder die Urne aussehen soll oder welche Musik bei der Trauerfeier gespielt werden soll. So können Sie sicher sein, dass Ihre persönlichen Wünsche später zu 100 % berücksichtigt werden. Gleichzeitig entlasten Sie Ihre Angehörigen, die in einer für sie schwierigen Zeit nicht mehr viele Entscheidungen treffen müssen.

 

2. Wie kann ich meine Beerdigung finanzieren?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die eigene Bestattung zu finanzieren: die Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto. Beide können von Dritten im Zusammenhang mit dem Bestattungsvertrag nicht berührt und ausgegeben werden. Das bedeutet, dass Ihre Beerdigung finanziell abgesichert bleibt, auch wenn Sie später Sozialleistungen beantragen.

 

3. Ist es überhaupt notwendig, eine Bestattung finanziell abzusichern?

Natürlich ist es sinnvoll, Ihre Bestattung finanziell abzusichern, denn das Geld, das Sie zurücklegen, ist für Ihre spätere Beerdigung vorgesehen und vor dem Zugriff Dritter, z. B. der Sozialversicherung, geschützt. Außerdem schützen Sie mit einer finanziellen Bestattungsvorsorge Ihre Angehörigen vor den Beerdigungskosten und wissen, dass Ihre Wünsche für die eigene spätere Beerdigung garantiert erfüllt werden. Denn die Kosten für eine Bestattung sind beträchtlich.

Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für das Bestattungsinstitut, für staatliche Einrichtungen, für Ärzte, für den Friedhof und - im Falle einer Einäscherung - für das Krematorium. Hinzu kommen die Kosten für den Steinmetz, die Grabpflege, Zeitungsanzeigen, Blumenschmuck und die Totenwache. Die tatsächliche Höhe der Bestattungskosten hängt von Ihren persönlichen Wünschen bezüglich der Trauerfeier und der Beisetzung ab.

 

4. Gibt es ein Sterbegeld von der Sozialversicherung?

Auf Antrag übernimmt die Sozialversicherung die Kosten für ein sogenanntes Sozialbegräbnis. Diese Form des Sterbegeldes ist nur möglich, wenn die Familie nachweisen kann, dass sie die Beerdigungskosten nicht selbst tragen kann. Wenn ein naher Angehöriger (in der Regel Ehepartner und Kinder) über Vermögen oder ein Einkommen oberhalb des Mindesteinkommens verfügt, zahlt das Sozialversicherungsamt kein Sterbegeld.

Die Sozialversicherung übernimmt nur die Kosten für eine sehr einfache Beerdigung. Die Angehörigen beantragen die Übernahme der Bestattungskosten bei dem Sozialamt, bei dem der Verstorbene Sozialhilfe bezog. Dem Antrag auf eine Sozialbestattung müssen u. a. eine Sterbeurkunde, Kontoauszüge und ein Mietvertrag beigefügt werden.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen bei der Beantragung einer Sozialbestattung.

 

5. Steuern und Sozialversicherung

Die Auszahlung der Versicherungssumme der Sterbeversicherung ist in jedem Fall von Steuern und Sozialversicherung befreit. Der Erbe oder der Begünstigte der Versicherungssumme zahlt keine direkten oder indirekten Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge, sondern verpflichtet sich, den von der Versicherungsgesellschaft ausgezahlten Betrag ausschließlich für die Beerdigung des nahen Angehörigen zu verwenden.

 

6. Warum Sparen allein nicht ausreicht

Anstatt sich auf eine Versicherung zu verlassen, können Sie auch einfach Geld für den Notfall zurücklegen. Das ist sicherlich möglich, birgt aber auch Risiken.

Zum einen werden Sie immer in Versuchung kommen, an das Geld heranzukommen, wenn das Geld knapp wird. Und selbst wenn Sie es nicht anrühren würden, würde der Staat es tun, wenn Sie Hilfe benötigen oder auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Kommt es danach zu einem Todesfall, könnten Ihre Angehörigen plötzlich ohne den nötigen Betrag für eine Beerdigung dastehen. Geld ist nur im Rahmen einer Bestattungsversicherung geschützt, da es als geschütztes Vermögen gilt.

Heutzutage sind Beerdigungen sehr teuer. Sie kosten im Durchschnitt bis zu 13.000 €. Wenn Sie jeden Monat einen bestimmten Betrag zur Seite legen, z. B. 20 Euro, dauert es mehr als 50 Jahre, bis sich dieser Betrag einschließlich der Zinserträge angesammelt hat. Auch hier ist es besser, sich auf eine Versicherungslösung zu verlassen, denn es ist einfach nicht möglich, den gesamten Betrag anzusparen. Die Versicherung verdient an der Differenz zwischen Ihrer Einlage und der vereinbarten Versicherungssumme und legt Ihr Geld sicher an.

 

7. Was ist ein Treuhandkonto für Bestattungsunternehmen?

Mit einem Treuhandkonto können Sie schon heute entscheiden, wie Ihre letzte Reise, d.h. Ihre Beerdigung, aussehen soll. Mit dem Abschluss eines Bestattungsvertrages legen Sie fest, wie Sie sich die Trauerfeier, Ihre Beerdigung und die Gestaltung Ihrer Ruhestätte vorstellen.

Kaiserburg Bestattungen in Nürnberg: Ihr einfühlsamer Partner für einen würdevollen Abschied mit Liebe und Respekt.

Время работы

  • Montag-Freitag
    09:00 - 18:00
  • Telefonisch erreichbar 24/7
    Выходной

Контакты

Äußere Sulzbacher Str. 88, 90491 Nürnberg, Deutschland

0911 253 00 599